Zulassungsvoraussetzungen für die Heilpraktikerprüfung:


Mindestalter 25 Jahre

In Deutschland anerkannter Hauptschulabschluss

Ausreichende körperliche- und geistige Gesundheit

Polizeiliches Führungszeugnis

Wohnsitz in Deutschland



Leider gibt es für die Heilpraktikerprüfung lediglich sogenannte Richtlinien, bei denen jedes Gesundheitsamt einen enormen Spielraum in der Auslegung hat. So kann jedes Gesundheitsamt entscheiden, wieviele Prüflinge es pro Prüfung zulässt und in Hessen auch wen es unter welchen Voraussetzungen zulässt, wenn der Wohnort nicht im Zuständigkeitsbereich des Amtes liegt. Manche Ämter akzeptieren jeden, manche nahezu keinen. Das führt dazu, dass sich bei manchen Gesundheitsämtern Wartelisten von bis zu mehr als einem Jahr gebildet haben.
Deshalb macht es Sinn sich sicherheitshalber schon im Herbst bei seinem Gesundheitsamt zu erkundigen, wann man sich für die März-Prüfung im Folge-Folge-Jahr anmelden muss.
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Dr.Thomas Wolf
Heilpraktikerschule Maintal